- Anschlusspreis von 29,90 € sparen*)
- Rufnummermitnahme möglich3)
- keine Versandkosten von 5,95 €
- 14 Tage Rückgaberecht
Rechtliche Hinweise
Datenschutz | Jugendschutz | Verbraucherschutz
Datenschutz
Den Datenschutzbeauftragen der mobilcom-debitel GmbH erreichen Sie hier:
mobilcom-debitel GmbH
Der Datenschutzbeauftragte
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
datenschutz@mobilcom.de
Cookies / Datenanalyse
Zur Verbesserung unseres Web-Auftritts, arbeiten wir mit dem IVW e.V. (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) zusammen. Hierbei übermitteln wir die IP-Adresse des Besuchers und das Datum und die Uhrzeit des Besuchs. Um Ihnen eine erneute Anmeldung bei einem Besuch unseres Web-Auftrittes zu ersparen, werden sog. "Cookies" (kleine Textdateien) für einen begrenzten Zeitraum auf Ihrem Rechner gespeichert. Sie können Ihren Webbrowser so einstellen, dass die Speicherung von "Cookies" unterdrückt wird. In Einzelfällen kann dies aber dazu führen, dass persönliche Online-Angebote/Dienste nicht mehr genutzt werden können.
Darüber hinaus werden persönliche Daten nur dann gespeichert, wenn Sie uns diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Registrierung, einer Umfrage, eines Preisausschreibens einer Onlinebewerbung oder zur Durchführung eines Vertrages angeben. Sie werden in den jeweiligen Eingabe- und Kontaktformularen über die Zwecke der Erhebung der dort erhobenen Daten informiert.
Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten und Zweckbindung
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre persönlichen Daten zu Zwecken der technischen Administration der Webseiten, zur Vertragsbegründung und –abwicklung, für Produktumfragen und für das Marketing nur im jeweils dafür erforderlichen Umfang und soweit Sie die erforderliche Einwilligung erteilt haben. Sie können versichert sein, dass Ihre Daten allein zu dem mit der jeweiligen Erhebung verbundenen Zweck verwendet werden. Erhebungen bzw. Übermittlungen von persönlichen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Eine Übermittlung Ihrer Daten an private Dritte findet ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht statt. Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Wir löschen Ihre persönlichen Daten – sofern nicht gesetzlich etwas Abweichendes vorgeschrieben wird – vollständig mit Ablauf des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres.
Datenspeicherung bei Mobilfunkkunden
Wir erheben zudem Daten, die für das Zustandekommen und die Abrechnung Ihrer Telekommunikationsverbindung erforderlich sind (Verkehrsdaten). Die Speicherungsdauer dieser Daten beträgt längstens sechs Monate. Wünschen Sie einen Einzelverbindungsnachweis, so können Sie bestimmen, dass die dort aufgeführten Rufnummern um die letzten drei Stellen gekürzt werden.
Wahlmöglichkeit
Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilt haben, werden Ihre Daten dazu genutzt, um Sie über unsere Produkte und Dienstleistungen zu informieren und Sie gegebenenfalls hierüber zu befragen. Selbstverständlich ist die Teilnahme an solchen Aktionen freiwillig. Der Vertragsschluss über Telekommunikationsleistungen wird nicht von der Bereitschaft hierzu abhängig gemacht. Falls Sie mit der Zusendung von Informationen nicht mehr einverstanden sein sollten, können Sie uns dies jederzeit auf postalischem Wege oder auch per E-Mail über unser Kontaktformular mitteilen, damit wir die Daten entsprechend sperren können. Weitergehende Informationen finden Sie auf der jeweiligen lokalen Web-Site.
Auskunftsrecht
Auf Anforderung erteilen wir schriftlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sollten falschen Angaben zu Ihrer Person gespeichert sein, haben Sie Anspruch auf Berichtigung Ihrer Daten.
Weitere Informationen zum Datenschutz
› Merkblatt zum Datenschutz der mobilcom-debitel GmbH (pdf, 95,5 kB)
Jugendschutz
Informationen für Eltern
Mit diesem Abschnitt möchten wir Ihnen helfen, die Möglichkeiten und Gefahren des Mobilfunks und der Mobiltelefone für Kinder und Jugendliche besser kennen zu lernen. Sie werden sehen, dass es für einige Probleme einfache technische Lösungen gibt. In anderen Fällen – speziell bei Gefahren im Internet – gibt es jedoch leider keine technischen Lösungen. Daher ist es uns zuallererst ein wichtiges Anliegen, dass Sie mit Ihrem Kind über die Handynutzung reden, Gefahren benennen können und es vor Schaden schützen können. Lassen Sie sich von Ihrem Kind das Handy und seine Möglichkeiten erklären oder probieren Sie zusammen mit ihm bestimmte Funktionen aus. So wird es Ihnen im Ernstfall auch einfacher gelingen, Ihrem Kind bei Problemen zu helfen. Wir als Ihre Mobilfunkanbieter tun unser Bestes, Sie bei der kindersicheren Nutzung des Mobiltelefons zu unterstützen. Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unsere Hotline.
Wir möchten Sie ermutigen, mit uns zusammen Ihren Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Mobiltelefon zu ermöglichen.
Verhaltenskodex Jugendschutz
- Mobilfunkanbieter engagieren sich für den Jugendschutz
- Gemeinsamer Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden oder -gefährdenden Inhalten unterzeichnet
- Kommission für Jugendmedienschutz begrüßt Verhaltenskodex
- Klare Regeln für den sorgsamen Umgang mit Inhaltsangeboten, Werbung, Chatrooms sowie mit Filmen und Spielen für Handys
- Eltern können zukünftig von ihren Kindern genutzte Mobilfunkanschlüsse für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote sperren lassen
Jugendschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir bekennen uns daher nachdrücklich zum "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk".
Die Mobilfunkunternehmen stehen zu ihrer besonderen Verantwortung für junge Kunden: In einem gemeinsamen "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" bekennen sie sich nachdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten. Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die Mobilfunkanbieter dafür Sorge tragen, dass solche Inhalte von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden. Er regelt außerdem die mobile Nutzung von Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen im Hinblick auf den Jugendschutz sowie die Einsetzung von Jugendschutzbeauftragten.
Die Mobilfunkanbieter mobilcom-debitel GmbH, mobilcom-debitel AG, E-Plus, mobilcom, O2 Germany, Phone House Telecom, Talkline, Telekom Deutschland und Vodafone D2 haben die Vereinbarung im Sommer 2005 unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk soll er regelmäßig fortgeschrieben werden.
Die Kommission für Jugendmedienschutz begrüßt als zuständige zentrale Aufsichtsstelle der Landesmedienanstalten ausdrücklich den Verhaltenskodex.
Die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter verpflichten sich im Verhaltenskodex nicht nur dazu, selbst keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Darüber hinaus schreiben sie im Kodex fest, dass sie die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden. Pornografische oder andere mobile Angebote, die offensichtlich die Entwicklung und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen schwer gefährden können, sollen nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen im Rahmen eines Altersverifikationssystems angeboten werden. Dazu soll etwa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags eine zuverlässige Volljährigkeitsprüfung erfolgen und der Nutzer sich vor dem Zugriff auf das Angebot eindeutig authentifizieren.
Bei entsprechenden Inhalten, die geeignet sind, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, werden die Mobilfunkanbieter den Eltern die Möglichkeit einräumen, Mobilfunkanschlüsse, die diese ihren Kindern bereitgestellt haben, für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sperren zu lassen. Die Rufnummern der gemeldeten Anschlüsse sollen dann in einer so genannten Blacklist hinterlegt werden, so dass entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bei Anfragen über die dazugehörigen Mobilfunkkarten nicht übermittelt werden.
Die Werbung für solche Inhalte soll strikt getrennt von Angeboten für Kinder und Jugendliche erfolgen. Generell verpflichten sich die Mobilfunkanbieter, in der Werbung zum Beispiel die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen oder ihr starkes Vertrauen zu Eltern und Lehrern nicht auszunutzen.
Im Hinblick auf mobile Chatrooms – für deren Inhalte sind grundsätzlich die Teilnehmer verantwortlich – streben die Mobilfunkanbieter ein freiwilliges Kontrollsystem im Sinne des Jugendschutzes an. Chatroom-Betreiber werden in ihren Verträgen mit den Mobilfunkanbietern aufgefordert, bei Hinweisen auf problematische Beiträge sofort zu reagieren und gesetzeswidrige Beiträge zu löschen.
Nicht zuletzt regelt der Verhaltenskodex die Aufgaben und Rechte der Jugendschutzbeauftragten der Mobilfunkanbieter: Sie sind Ansprechpartner für Kunden und Interessierte in Sachen Jugendschutz. Bei der Vorbereitung und Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zum Thema Jugendschutz werden sie angemessen beteiligt.
Diese Maßnahme ist ein gutes Beispiel dafür, dass die deutschen Mobilfunkanbieter bereit und in der Lage sind, gemeinsam effiziente Lösungen für Fragen des Verbraucherschutzes zu erarbeiten und sich dabei selbst zu organisieren.
Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter
Im Jahre 2006 konstituierte sich auf Initiative der rheinland-pfälzischen Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen der "Runde Tisch Rheinland-Pfalz", zu dem neben Fachleuten aus Jugendschutz und Medienaufsicht sowie Vertreterinnen und Vertretern von Mobilfunk- und Internetanbietern auch Pädagoginnen und Pädagogen sowie Elternvertretungen eingeladen wurden.
Aus dieser Initiative ging eine Selbstverpflichtung hervor, welche durch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) gemeinsam mit den Mobilfunkunternehmen mobilcom-debitel GmbH, mobilcom-debitel AG, E-Plus, O2, Telekom und Vodafone entwickelt wurde.
Die in der Selbstverpflichtung beschlossenen Maßnahmen im Überblick:
- eine einheitliche und kostenfreie Jugendschutzhotline
- Online Beratung für Eltern und Pädagogen über eine mit der FSM zu erstellende Informationswebsit
- Eltern Information bei Vertragsschluss über die Vermittlung jugendmedienschutzrelevanter Informationen in Form eines Printmediums
- Weitere Verbesserung der Online-Informationen der Unternehmen
- Optionale Sperrung des Internets inklusive MMS
Was tragen wir zum Jugendschutz bei?
1. Jugendschutzbeauftragter und regelmäßiger Austausch in der Branche
Wir haben für die mobilcom-debitel GmbH einen Jugendschutzbeauftragten bestellt.
2. Altersverifikationssystem
Wir haben ein Altersverifikationssystem für eigene mobile Inhalte bzw. für Inhalte von mit unseren Unternehmen verbundenen Partnerunternehmen eingeführt. Mobile Inhalte, die jugendgefährdend im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind (Inhalte nur für Erwachsene), können nur von unseren registrierten Kunden, die uns per Ausweiskontrolle bekannt sind, in einer geschlossenen Benutzergruppe abgerufen werden (Altersverifikationssystem).
3. Sperrblacklist
Wir bieten Eltern die Möglichkeit, Handys ihrer Kinder für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte über unsere Kundenbetreuung zu sperren.
4. Technische Beratung für Eltern
In der letzten Zeit sind brutale Gewaltvideos und Fotos auf Handys von Jugendlichen aufgetaucht, die z.B. auf Schulhöfen getauscht oder gar produziert werden. Die leichte und schnelle Verbreitung dieser Inhalte beunruhigen Eltern und Lehrer.
Aus unserer Sicht von bedarf es zunächst einer klaren Abgrenzung. Gewaltvideos oder Gewaltspiele stammen in keinem Fall aus dem Inhalteangebot eines Mobilfunkunternehmens, sondern werden aus Drittquellen auf die Geräte überspielt. Neben der Möglichkeit über die im Handy eingebaute Kamera Szenen selbst aufzunehmen, bietet z.B. das Internet zahlreiche Quellen auf zumeist ausländischen Servern, von denen sich Jugendliche diese Videoclips herunterladen können. Der Transfer auf das eigene Handy ist dann über Datenkabel, Bluetooth oder Infrarotverbindung bzw. über den Austausch einer Speicherchipkarte unproblematisch vom heimischen PC aus möglich. Auch der Tausch dieser Videos mit anderen Jugendlichen kann über diese Kanäle erfolgen.
Als Konsequenz daraus wird vereinzelt gefordert, nur noch Handys zu verkaufen, die über keine Kamera, Bluetooth oder Speicherchip verfügen. Dieses Vorgehen würde allerdings keinen Sinn machen, weil der Verbraucher die neueste Technik nachfragt. Dagegen missbraucht nur ein Bruchteil der Nutzer diese zu illegalen Zwecken.
Auch wenn wir selbst keinen Einfluss auf die Produktion und Verbreitung von Gewaltvideos und Fotos haben, sind wir uns unserer Verantwortung als Mobilfunkunternehmen gegenüber Jugendlichen und deren Eltern bewusst. Deswegen stehen wir Eltern mit gezielten Informationen und praktischen Tipps zur Seite.
Für jüngere Kinder bieten wir Endgeräte an, die über eingeschränkte Funktionen verfügen. Den Modellbeschreibungen in unserem Onlineshop können Sie entnehmen, welche Geräte nicht über Farbdisplay, Kamera, Übertragungsschnittstellen oder ähnliches verfügen. Wir empfehlen daher vor allem Eltern jüngerer Kinder, Geräte ohne viel "Schnickschnack" zu kaufen.
Eltern älterer Kinder werden die Erfahrung machen, dass sich ihre Sprösslinge nicht mit dem "Low End" Gerät zufrieden geben werden. Wir mobilcom-debitel möchten aber dafür sorgen, dass die Eltern Kontrollmöglichkeiten über diese Geräte haben. Unser geschultes Fachpersonal in allen unseren Centern und bei den mobilcom-debitel-Vertriebspartnern steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Hier können wir Ihnen erklären, welche Geräte für Ihre Kinder optimal sind. Ferner können wir Ihnen erläutern, wie Sie Inhalte im Speicher des Gerätes auffinden und entfernen können.
5. Wo kann ich mich beschweren, falls mir ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex auffällt?
Falls Ihnen Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder die einschlägigen Jugendschutzgesetze in unserem Angebot oder über unseren vermarkteten oder abgerechneten Inhalteangeboten auffallen, bitten wir Sie um eine entsprechende Information. Unsere Jugendschutzbeauftragten werden sich mit Ihrer Mitteilung auseinandersetzen. Bitte richten Sie Ihre Nachricht an:
mobilcom-debitel GmbH
Jugendschutzbeauftragter
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
jugendschutz@mobilcom.de
Die kostenlose Jugendschutzhotline erreichen Sie von Ihrem Mobilfunkgerät unter 22988
Downloads
› Verhaltenskodex Jugendschutz (pdf, Stand Juni 2005)
› Selbstverpflichtung Jugendschutz Mobilfunk (pdf, Stand Oktober 2007)
Verbraucherschutz
Verhaltenskodex Verbraucherschutz
Verbraucherschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir wollen daher das Vertrauen unserer Kunden in neue Dienste stärken und hat sich mit Anbietern von mobilen Diensten sowie allen deutschen Mobilfunkbetreibern zusammengeschlossen, um einen Verhaltenskodex zur Reglung mobiler Mehrwertdienste zu erstellen.
Dieser Verhaltenskodex stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche dar. Er definiert klare, branchen- und bundesweit einheitliche Richtlinien für das Angebot von SMS-, Web- und WAP-basierten Mehrwertdiensten.
Die Umsetzung der Richtlinien durch die Teilnehmer des Verhaltenskodex
- sorgt für eine verstärkte Preis- und Angebotstransparenz,
- vereinheitlicht und regelt klar den Ablauf der Beauftragung und Kündigung von Abonnements,
- definiert Mechanismen zur besseren Kostenkontrolle für den Verbraucher und verhindert die Belästigung von Verbrauchern mit sog. Spam-SMS.
Der Verhaltenskodex unterliegt einem regelmäßigen Prüfungs- und Überarbeitungsprozess, um eine Anpassung an Veränderungen in der Branche angemessen und zeitnah sicherzustellen und den Verbraucherschutz kontinuierlich zu verbessern.
Der Verhaltenskodex kann hier heruntergeladen werden.
Eine Liste der teilnehmenden Unternehmen kann hier heruntergeladen werden.
Eine Liste aller Kurzwahlen sowie die dazugehörigen Anbieter finden Sie hier.
Eine Liste aller Mehrwertdiensteanbeiter deren Dienste durch unsere Kunden genutzt werden können finden Sie hier.
Automatische Warnung per SMS vor überhöhten Ausgaben für Kurzwahl-Mehrwertdienste
Ab dem 01.09.2007 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ausgaben für Kurzwahl-Mehrwertdienste genauer zu kontrollieren. Sie werden auf Wunsch bzw. automatisch per SMS kostenlos benachrichtigt, wenn Sie je Kalendermonat und Mehrwertdiensteanbieter 20 Euro oder ein Vielfaches hiervon für die Nutzung von Kurzwahl-Mehrwertdiensten ausgeben.
Und so funktioniert‘s:
- Für unsere Kunden im Deutsche Telekom Mobilfunk-Netz:
Zur Aktivierung der "Warn-SMS", über die Tastatur des Handys *146*1# eingeben und dann die Abhebetaste drücken. Zur Deaktivierung dieses Dienstes ist die *146*2# sowie zur Statusabfrage ist die *146*3# einzugeben und mit der Abhebetaste auf dem Handy zu bestätigen.
- Für unsere Kunden im E-Plus Netz:
Unseren Kunden im E-Plus Netz können auf der E-Plus Homepage die WARN-SMS im Internet aktivieren und stornieren. Dieser Dienst ist zu finden unter www.eplus.de. Dort gehen Sie auf "Mobile Dienste" und klicken dann auf "SMS". Auf der Folgeseite wählen Sie "SMS-Infodienste" im linken Menüfeld und anschließend bei "WARN-SMS" den Button "AUF´S HANDY". Hier müssen Sie sich mit Ihrer E-Plus Rufnummer und Ihrem SMS/MMS-Kennwort einloggen. Das Kennwort erhalten Sie nach Anruf der Rufnummer 0177 1001 900 (EUR 0,26 pro Anruf) per SMS auf Ihr Handy.
- Für unsere Kunden im Vodafone oder O2 Netz:
Eine ausdrückliche Aktivierung ist nicht nötig, da die "Warn-SMS" automatisch verschickt werden.

